Termin: | Samstag , 12.03.2022 |
Tagesseminar: | 10.00 bis 16.00 Uhr (mit Kinderbetreuung) |
Veranstaltungsort: | Stuttgart |
ReferentInnen: | Katrin Böpple, Dr. Ulrike Bischof, Claudia Kobus |
Für Pflegekinder, die in der Pflegefamilie ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, ist es von großer Bedeutung, ob die Pflegeeltern die rechtliche Vertretung für ihr Pflegekind haben oder ob andere Personen für das Kind entscheiden.
Am 01.01.2023 tritt das neue Vormundschaftsrecht in Kraft. Der gesetzliche Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft bleibt weiterhin bestehen. Wesentliche Änderungen ergeben sich jedoch u.a. bei der Auswahl und der Geeignetheit des Vormundes. Zukünftig soll beispielsweise der am besten geeignete Vormund ausgewählt werden, wobei das Jugendamt generell als geeignet angesehen wird.
Im Seminar werden wir uns mit den derzeit noch gültigen sowie den zukünftigen gesetzlichen Bestimmungen sowie mit den Aufgaben und den Rechten und Pflichten eines ehrenamtlichen Einzelvormunds/ Pflegers befassen.
Folgende Themen werden u.a. behandelt:
Wann können Pflegeeltern die Übertragung der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft für ihr Pflegekind beantragen?
Wann ist eine Übertragung nicht sinnvoll?
Was beinhaltet die Alltagssorge gemäß § 1688 BGB?
Welche Anforderungen werden zukünftig an Pflegeeltern gestellt, die eine Übertragung der Vormundschaft auf sich beantragen möchten?
Wann kommt eine freiwillige Übertragung von Teilen des Sorgerechts gemäß § 1630 Abs. 3 BGB in Betracht?
Die Veranstaltung richtet sich an Pflegeeltern, die bereits Vormund/ Pfleger sind sowie an Pflegeeltern, die sich für die Übertragung der Vormundschaft/ Pflegschaft interessieren.
Einzelperson: 55 Euro / Paare 100 Euro
Einzelperson: 30 Euro / Paare 50 Euro
10 Euro