| Termin: |
Donnerstag, 01.10.2026 |
| Fachtag : |
10.00 Uhr bis 16.00 Uhr (ohne Kinderbetreuung) |
| Veranstaltungsort: |
Stuttgart |
Kinder, die wegen schwerer Vernachlässigung, emotionaler und/ oder körperlicher Misshandlung aus ihrer Herkunftsfamilie herausgenommen und in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sollen sich in einem sicheren familiären Umfeld stabilisieren und gut entwickeln können. Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe haben als Vertreter*innen des staatlichen Wächteramtes dabei die anspruchsvolle Aufgabe, das Wohl des Kindes auch nach der Fremdunterbringung zu garantieren und ihm oberste Priorität einzuräumen. Die Berücksichtigung der jeweils spezifischen Bedürfnisse psychisch gefährdeter, misshandelter oder traumatisierter Kinder erfordert ein qualifiziertes Hilfeplanverfahren. Eine darauf gegründete, in Zeit und Umfang angepasste Gestaltung der Umgangskontakte mit der Herkunftsfamilie ist für die Entwicklung des Pflegekindes von besonderer Bedeutung.
Im Familienrecht allerdings gibt es nach wie vor keine spezifischen Umgangsregelungen für Pflegekinder; d.h. in familiengerichtlichen Umgangsverfahren wird regelhaft von der Kindeswohldienlichkeit des Umgangs ausgegangen. Die Regelvermutung (§ 1626 Abs. 3 BGB), dass der Umgang des Kindes mit seinen Eltern seinem Wohl dient, kann jedoch bei Pflegekindern, die von eben diesen Eltern wegen erheblicher Gefährdung getrennt werden mussten, nicht unterstellt werden, sondern ist zu hinterfragen.
Zeigen Pflegekinder beispielsweise in Zusammenhang mit den Kontakten erhebliche Belastungsreaktionen und/ oder verweigern sie den Kontakt, ist zu prüfen, ob die bestehende Umgangsregelung geändert werden muss und ob die Kontakte der notwendigen psychischen Stabilisierung und Entwicklung des Kindes in der Pflegefamilie sowie seinem Schutzbedürfnis entgegenstehen.
Der Fachtag wird in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg durchgeführt und finanziert aus den Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.