Ausbildung zum Ehrenamtlichen Einzelvormund für Pflegekinder

Zielgruppe unserer Ausbildung zum Ehrenamtlichen Einzelvormund für Pflegekinder sind vorrangig Pflegeeltern.

Für Pflegekinder, die dauerhaft in der Pflegefamilie leben und dort ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, ist es von großer praktischer Bedeutung, ob die Pflegeeltern, die die Erziehungsverantwortung für das Kind übernommen haben, auch die rechtlichen Befugnisse haben oder ob andere Personen über das Kind bestimmen.

Bei etwa der Hälfte der Kinder, die in Pflegefamilien leben, liegt ein teilweiser oder vollständiger Sorgerechtsentzug gemäß § 1666 BGB vor, und sie stehen unter einer Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft. Die gesetzliche Vorgabe, dass die Einzelvormundschaft Vorrang vor der Amtsvormundschaft hat (§§ 1887 BGB, 53 SGB VIII), ist eine in der Praxis wenig beachtete Tatsache.

In den übrigen Fällen erfolgt die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie mit Zustimmung der Eltern, und die elterliche Sorge verbleibt bei den Eltern. In beiden Konstellationen üben die Pflegeeltern lediglich die Alltagssorge gemäß § 1688 BGB aus.

Zu welchen teilweise sehr schwierigen Lebenssituationen diese rechtlichen Rahmenbedingungen führen können, wird in der Ausbildung praxisnah erarbeitet, und Lösungswege werden aufgezeigt. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auch der Frage gewidmet, wie der § 1630 Abs. 3 BGB, nach dem die Eltern Teile des Sorgerechts auf die Pflegeeltern freiwillig übertragen können, im Bewusstsein der Fachkräfte verankert werden kann und unter welchen Bedingungen Pflegeeltern die ehrenamtliche Einzelvormundschaft für ihr Pflegekind beantragen können.

Die Ausbildung umfasst folgende Themen und Inhalte

  • Die rechtlichen Grundlagen der Vormundschaft und Pflegschaft
  • Die Aufgaben des Vormunds (Rechte und Pflichten)
  • Die Verantwortung des Vormunds gegenüber dem Mündel
  • Die Zusammenarbeit des Vormunds mit Kindergarten, Schule, Jugendamt, Gericht…
  • Vermittlung sozialpädagogischer, psychologischer und medizinischer Grundkenntnisse (z.B. zu Themen wie Bedürfnisse eines Pflegekindes, Bindung, Trennung, Trauma, Resilienz; Rechte und Pflichten von Pflegeeltern…)
  • Vermittlung methodischer Grundkenntnisse
  • Praxisbezug anhand von Fallbeispielen

Ziele der Ausbildung

  • Verständnis dafür zu entwickeln, ob bzw. wann es sinnvoll ist, die Vormundschaft oder Pflegschaft für ein Pflegekind zu beantragen
  • Erkennen, welche weitreichenden Folgen das Auseinanderfallen von Rechten und Pflichten im Leben des Kindes haben kann
  • Vorurteile gegen Vormundschaften und Pflegschaften von Pflegeeltern abbauen
  • Kontakt zu Jugendämtern und Familiengericht (Rechtspfleger) herstellen
  • Praxisanleitung
  • Eine Kooperation mit den Jugendämtern und den Rechtspflegern wird angestrebt

Ein Beitrag zur Geschichte und Konzeption dieser Ausbildung wurde von Dr. Ulrike Bischof, Marja Schoenmaker Ruhl und Claudia Kobus in der Publikation „Kinderrechte- Kinderschutz: Die Anerkennung der Lebenswirklichkeit des Kindes und ihre Bedeutung für Jugendhilfe, Pädagogik und Justiz“, die von unserem Verein 2018 herausgegeben wurde, veröffentlicht.

Aktuell findet keine Ausbildung zum ehrenamtlichen Einzelvormund für Pflegekinder statt. Bei Interesse können Sie sich gerne in der Geschäftsstelle unter 0711.6645793 melden.