Termin: | Samstag, 28.06.2025 |
Tagesseminar: | 10.00 bis 16.00 Uhr (mit Kinderbetreuung) |
Veranstaltungsort: | Stuttgart |
ReferentInnen: | Sigrid Mosé |
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) regelt die Zusammenarbeit und die gemeinsame Bedarfsfeststellung der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und des Trägers der Eingliederungshilfe. Für die Teilhabe und Selbstbestimmung von jungen Menschen mit Behinderung sollen "Hilfen wie aus einer Hand" ermöglicht, Unterschiede in der Leistungsgewährung möglichst verringert und eine Fortsetzung der Leistungen im Erwachsenenalter ohne Leistungsabbrüche sichergestellt werden.
Auch in der Pflegekinderhilfe gilt es, die Teilhabechancen der vielen Pflegekinder mit Behinderungen zu stärken. Wie kann dies im Kontext der Hilfeplanung praxistauglich umgesetzt werden? Sind die Jugendämter als Rehabilitationsträger inzwischen in der Lage, den hochkomplexen gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des BTHGs gerecht zu werden? Die Erfahrungen verschiedener Pflegefamilien lassen immer wieder daran Zweifel aufkommen.
In unserem Tagesseminar soll die Thematik im Kontext der Praxis eines Kreisjugendamtes beleuchtet werden.
Folgende Themen werden u.a. behandelt:
Die Referentin:
Sigrid Mosé: Dipl. Sozialpädagogin (FH), Traumapädagogin, Leiterin des Pflegekinderfachdienstes im Jugendamt Neustadt/ Aisch - Bad Windsheim
Gebühren für Teilnehmerinnen/ Teilnehmer:
Einzelperson: 55 Euro / Paare 100 Euro
Einzelperson: 35 Euro / Paare 60 Euro
Kinderbetreuung pro Kind: 15 Euro
zur Anmeldung