| Termin: | Donnerstag, 01.10.2026 |
| Fachtag : | 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr (ohne Kinderbetreuung) |
| Veranstaltungsort: | Stuttgart |
Kinder, die wegen schwerer Vernachlässigung, emotionaler und/ oder körperlicher Misshandlung aus ihrer Herkunftsfamilie herausgenommen und in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sollen sich in einem sicheren familiären Umfeld stabilisieren und gut entwickeln können. Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe haben als Vertreter*innen des staatlichen Wächteramtes dabei die anspruchsvolle Aufgabe, das Wohl des Kindes auch nach der Fremdunterbringung zu garantieren und ihm oberste Priorität einzuräumen. Die Berücksichtigung der jeweils spezifischen Bedürfnisse psychisch gefährdeter, misshandelter oder traumatisierter Kinder erfordert ein qualifiziertes Hilfeplanverfahren. Eine darauf gegründete, in Zeit und Umfang angepasste Gestaltung der Umgangskontakte mit der Herkunftsfamilie ist für die Entwicklung des Pflegekindes von besonderer Bedeutung.
Im Familienrecht allerdings gibt es nach wie vor keine spezifischen Umgangsregelungen für Pflegekinder; d.h. in familiengerichtlichen Umgangsverfahren wird regelhaft von der Kindeswohldienlichkeit des Umgangs ausgegangen. Die Regelvermutung (§ 1626 Abs. 3 BGB), dass der Umgang des Kindes mit seinen Eltern seinem Wohl dient, kann jedoch bei Pflegekindern, die von eben diesen Eltern wegen erheblicher Gefährdung getrennt werden mussten, nicht unterstellt werden, sondern ist zu hinterfragen.
Zeigen Pflegekinder beispielsweise in Zusammenhang mit den Kontakten erhebliche Belastungsreaktionen und/ oder verweigern sie den Kontakt, ist zu prüfen, ob die bestehende Umgangsregelung geändert werden muss und ob die Kontakte der notwendigen psychischen Stabilisierung und Entwicklung des Kindes in der Pflegefamilie sowie seinem Schutzbedürfnis entgegenstehen.
Der Fachtag wird in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg durchgeführt und finanziert aus den Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Beim Fachtag sollen u.a. folgende Fragen behandelt und diskutiert werden:
Der Fachtag wendet sich an Pflegeeltern, Fachkräfte der Jugendhilfe, Umgangskontaktbegleiter*innen, Familienrichter*innen, Verfahrensbeistände sowie Vormünder und bietet Gelegenheit zum interdisziplinären Austausch.
Grusswort
Ministerialrat Ulrich Schmolz, Leiter des Referats 22 (Kinder, Schutzkonzepte),
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Einführung ins Themenfeld:
Dr. Ulrike Bischof, ABPA
Prof. Dr. Mériem Diouani-Streek, Professorin an der University of Applied Sciences in Frankfurt am Main
Dr. Katrin Lack, Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 4. Senat für Familiensachen
Moderation: Claudia Kobus
Die Referentinnen:
Prof. Dr. Mériem Diouani-Streek: Professorin an der University of Applied Sciences (UAS) in Frankfurt am Main, entwicklungspsychologische Beraterin und Therapeutin. Seit vielen Jahren in der Fortbildung u.a. von Fachkräften der Jugendhilfe und der Gerichtsbarkeit tätig zu Themen wie kindliche (Bindungs-)Entwicklung, Kinderschutz, Fremdunterbringung und Adoption. Autorin von Fachartikeln und u.a. der Bücher: "Umgang in der Pflegekindschaft", "Kontinuität im Kinderschutz - Perspektivplanung für Pflegekinder".
Dr. Katrin Lack: Richterin am OLG Frankfurt am Main, 4. Senat für Familiensachen. Frau Dr. Lack war von 2020 bis 2023 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abgeordnet und dort im Referat "Kindschaftsrecht" tätig. Sie publiziert regelmäßig zu Themen auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts, des Familienverfahrensrechts und des Kinder- und Jugendhilferechts. Sie ist u.a. Mitherausgeberin der Neuen Zeitschrift für Familienrecht (NZFam), des Handbuchs "Psychologische Gutachten im Familienrecht" und der Festschrift für Ludwig Salgo "Die Rechte des Kindes".
Einzelpersonen: 70 Euro I Paare: 130 Euro
Einzelpersonen: 50 Euro I Paare: 90 Euro