Termin: | Donnerstag , 24.02.2022 |
Abendseminar: | 18.30 bis 21.00 Uhr |
Veranstaltungsort: | Stuttgart |
ReferentInnen: | Katrin Böpple |
Einige Kinder sind auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres mit Eintritt der Volljährigkeit - zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Defizite - nicht in der Lage, für ihre eigenen Belange zu sorgen, und benötigen auch nach dem Ende der Vormundschaft einen gesetzlichen Vertreter.
In diesem Abendseminar werden Ihnen die Grundlagen zum Sinn und Zweck einer rechtlichen Betreuung gemäß § 1986 BGB erörtert.
Erfahren Sie, welche verschiedenen Wirkungskreise es innerhalb einer rechtlichen Betreuung gibt, welche Rechte und Pflichten eine Betreuerin/ ein Betreuer hat und wie das Verfahren zur Bestellung einer rechtlichen Betreuung bei dem zuständigen Betreuungsgericht abläuft.
Einzelperson: 15 Euro I Paare 30 Euro
Einzelperson: 10 Euro I Paare 20 Euro
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