Wenn die Vormundschaft mit 18 endet, aber Hilfe für die jungen Erwachsenen notwendig bleibt - Sinn und Zweck der rechtlichen Betreuung

Termin: Samstag, 05.04.2025
Halbtagsseminar: 10.00 bis 13.30 Uhr (ohne Kinderbetreuung)
Veranstaltungsort: Baden-Baden
ReferentInnen: Katrin Böpple

Kooperationsveranstaltung mit der Initiativgruppe der Pflege- und Adoptiveltern der Städte Baden-Baden/ Rastatt und dem Pflegekinderdienst des Jugendamtes Baden-Baden

Wenn für junge Erwachsene mit Vollendung des 18. Lebensjahres die Vormundschaft endet, benötigen einige - zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Defizite - auch während der Volljährigkeit Unterstützung bei der Besorgung der eigenen Belange.

In diesem Seminar werden die Grundlagen einer rechtlichen Betreuung gemäß § 1814 BGB erörtert.

Erfahren Sie, welche verschiedenen Wirkungskreise es innerhalb einer rechtlichen Betreuung gibt, wie sich diese auf die Geschäftsfähigkeit der betroffenen jungen Erwachsenen auswirkt und welche Rechte und Pflichten Betreuer*innen haben.

Im Rahmen eines persönlichen Austauschs erläutern wir das gerichtliche Verfahren zur Anordnung einer Betreuung sowie das Für und Wider der Übernahme der Betreuung durch nahe Angehörige oder Pflegeeltern.

Die Referentin:

Katrin Böpple: Rechtspflegerin, Gruppenleitung Familienabteilung, Amtsgericht Böblingen

 

Gebühren für TeilnehmerInnen:

Einzelperson: 15 Euro I Paare 30 Euro

Mitglieder ABPA:

Einzelperson: 10 Euro I Paare 20 Euro

 

zur Anmeldung